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Recht & Verfahren

Pandektistik

Die Pandektistik ist jene Richtung der Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, die das römische Recht in der Gestalt der Digesten, griechisch Pandekten, systematisch durchdrang und daraus ein geschlossenes Begriffssystem des Privatrechts entwickelte.

Getragen von der historischen Rechtsschule um Friedrich Carl von Savigny und fortgeführt von Autoren wie Bernhard Windscheid, prägte sie Begriffe und Institute, die bis heute geläufig sind: Rechtsgeschäft, Willenserklärung, subjektives Recht, Anspruch.

Ihre Methode, aus abstrakten Begriffen weitere Rechtssätze abzuleiten, brachte ihr den kritischen Namen Begriffsjurisprudenz ein. Die Gegenbewegung der Interessenjurisprudenz stellte dem die Frage nach den hinter den Normen stehenden Interessen entgegen.

Auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch wirkte die Pandektistik unmittelbar prägend, während das ABGB fast ein Jahrhundert älter ist und stärker naturrechtlich geprägt blieb. Die pandektistische Systematik wirkte hier vor allem über die Lehre und über die Teilnovellen der Jahre 1914 bis 1916.