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Recht & Verfahren

Miete

Miete ist jene Form des Bestandvertrags, bei der eine unverbrauchbare Sache bloß zum Gebrauch überlassen wird, ohne dass Früchte gezogen oder Mühe der Bewirtschaftung aufgewendet würde. Darin liegt der Unterschied zur Pacht.

Die Abgrenzung ist folgenreich, weil das Mietrechtsgesetz nur auf Miete anwendbar ist und mit ihm Kündigungsschutz, Mietzinsbeschränkungen, Erhaltungspflichten und Betriebskostenregeln.

Innerhalb des Mietrechts ist weiter zu differenzieren: Der Vollanwendungsbereich erfasst Altbauten und geförderte Objekte mit dem stärksten Schutz, der Teilanwendungsbereich etwa Neubauten nach einem gesetzlichen Stichtag mit eingeschränkten Regelungen, und einzelne Objekte sind zur Gänze ausgenommen, darunter Ein- und Zweifamilienhäuser, Ferienwohnungen und Dienstwohnungen.

Vor jeder Beurteilung ist daher der Anwendungsbereich zu klären.