Organmandat
Ein Organmandat ist die Einhebung einer Geldstrafe an Ort und Stelle durch ein Organ der öffentlichen Aufsicht, typischerweise durch Polizeiorgane oder Parkraumüberwachung bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen. Zulässig ist es nur, wo eine Verordnung dies vorsieht und für Übertretungen mit festgelegten, niedrigen Strafbeträgen.
Die Zahlung ist freiwillig: Wird sie geleistet, ist die Sache erledigt und ein weiteres Verfahren ausgeschlossen. Wird sie verweigert, folgt eine Anzeige und das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren, das mit höheren Kosten verbunden sein kann.
Ein Rechtsmittel gegen das Organmandat besteht nicht, weil es keine Entscheidung ist. Wer den Vorwurf bestreitet, hat schlicht nicht zu zahlen.
Gebräuchlich sind auch die Bezeichnungen Organstrafverfügung und umgangssprachlich Strafzettel.