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Recht & Verfahren

Online-Vermittlungsdienste (P2B-VO)

Online-Vermittlungsdienste sind im Sinn der Platform-to-Business-Verordnung Dienste der Informationsgesellschaft, die es gewerblichen Nutzern ermöglichen, Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anzubieten, und die auf einem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und den gewerblichen Nutzern beruhen, unabhängig davon, wo das Geschäft letztlich abgeschlossen wird (VO (EU) 2019/1150).

Drei Merkmale müssen zusammentreffen: die Qualifikation als Dienst der Informationsgesellschaft, die Vermittlungsfunktion zwischen Unternehmen und Verbrauchern und die vertragliche Beziehung zum gewerblichen Nutzer.

Erfasst sind Online-Marktplätze, App-Stores, Buchungs- und Vergleichsportale sowie soziale Netzwerke mit Vermittlungsfunktion. Nicht erfasst sind reine Werbedienste, Zahlungsdienste und Suchmaschinen, für die eigene Regeln gelten.

An die Einordnung knüpfen die Kernpflichten der Verordnung an, nämlich transparente Geschäftsbedingungen, Vorabinformation bei Änderungen, Begründung von Sperren, Offenlegung der Ranking-Parameter, internes Beschwerdemanagement und Benennung von Mediatoren.