gewerblicher Nutzer (P2B-VO)
Ein gewerblicher Nutzer ist im Sinn der Platform-to-Business-Verordnung eine Privatperson, die in gewerblicher oder beruflicher Eigenschaft handelt, oder eine juristische Person, die über Online-Vermittlungsdienste Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbietet (VO (EU) 2019/1150).
Er ist der geschützte Adressat der Verordnung: Anders als das Konsumentenschutzrecht, das Verbraucher gegenüber Unternehmern schützt, adressiert die P2B-Verordnung das Ungleichgewicht zwischen Plattformbetreibern und den auf ihnen tätigen Unternehmen. Typische gewerbliche Nutzer sind Händler auf Online-Marktplätzen, Hotels auf Buchungsportalen, Restaurants auf Lieferplattformen und Entwickler in App-Stores.
Vorausgesetzt ist eine Niederlassung in der Union und ein Angebot, das sich an Verbraucher in der Union richtet. Auf den Sitz des Plattformbetreibers kommt es dagegen nicht an.
Aus dieser Stellung folgen die Rechte der Verordnung: transparente Geschäftsbedingungen, Vorabinformation über Änderungen, Begründung von Sperren, Offenlegung der Ranking-Parameter sowie Zugang zu internem Beschwerdemanagement und Mediation. Vom gewerblichen Nutzer zu unterscheiden ist der Nutzer mit Unternehmenswebsite, der über Suchmaschinen gefunden wird, ohne in einem Vertragsverhältnis zu stehen.