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Recht & Verfahren

Mediation (P2B-VO)

Mediation im Sinn der Platform-to-Business-Verordnung ist das außergerichtliche Verfahren, mit dem Streitigkeiten zwischen Plattformbetreibern und gewerblichen Nutzern beigelegt werden sollen, bevor der Rechtsweg beschritten wird.

Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten müssen in ihren Geschäftsbedingungen mindestens zwei Mediatoren benennen, mit denen sie zur Streitbeilegung bereit sind. Diese müssen unparteiisch, unabhängig, erschwinglich und in der Lage sein, das Verfahren in der Sprache der Geschäftsbedingungen zu führen (VO (EU) 2019/1150).

Die Anbieter haben sich nach Treu und Glauben auf die Mediation einzulassen, wobei die Teilnahme das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz unberührt lässt. Einen wesentlichen Teil der Kosten hat der Anbieter zu tragen. Kleinstunternehmen sind von der Pflicht zur Benennung ausgenommen.

Zu unterscheiden ist diese Mediation vom internen Beschwerdemanagement, das dem Verfahren vorgelagert ist, sowie von der zivilrechtlichen Mediation nach dem österreichischen Zivilrechts-Mediations-Gesetz, deren Verjährungshemmung an die Eintragung des Mediators anknüpft.