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LawFinder
Recht & Verfahren

Online-Suchmaschine (DSA)

Das Gesetz über digitale Dienste übernimmt den Begriff der Online-Suchmaschine aus der Platform-to-Business-Verordnung und knüpft daran eigene Pflichten (VO (EU) 2022/2065).

Suchmaschinen sind Vermittlungsdienste und unterliegen daher den allgemeinen Sorgfaltspflichten, etwa zu Kontaktstellen, Vertretern und Transparenzberichten.

Der Schwerpunkt liegt jedoch bei den sehr großen Online-Suchmaschinen: Erreicht ein Dienst durchschnittlich mindestens 45 Millionen monatliche Nutzer in der Union, kann ihn die Europäische Kommission als solche benennen, womit ein deutlich strengeres Regime greift, nämlich die jährliche Bewertung systemischer Risiken wie der Verbreitung rechtswidriger Inhalte, negativer Auswirkungen auf Grundrechte, auf gesellschaftliche Debatte und Wahlprozesse sowie die Pflicht, wirksame Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen.

Hinzu kommen unabhängige Prüfungen, Datenzugang für zugelassene Forschende, ein öffentliches Werbearchiv und Krisenreaktionsmechanismen. Beaufsichtigt werden benannte Dienste unmittelbar von der Kommission, die dafür eine eigene Aufsichtsgebühr erhebt.