Onboarding
Onboarding bezeichnet den strukturierten Prozess der fachlichen und sozialen Eingliederung neuer Mitarbeiter. Der Begriff stammt aus dem Personalmanagement, die rechtlich zwingenden Schritte liegen jedoch zeitlich davor oder daneben.
Die Anmeldung zur Sozialversicherung hat vor Arbeitsantritt zu erfolgen. Eine verspätete Meldung ist ein Beitragsvergehen und wird mit Beitragszuschlägen geahndet.
Unverzüglich nach Beginn ist ein Dienstzettel auszuhändigen, sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag mit entsprechendem Inhalt vorliegt. Sein Mindestinhalt wurde durch die Umsetzung einer Unionsrichtlinie erweitert.
Hinzu treten die Unterweisung nach dem Arbeitnehmerschutzrecht, die Aufklärung über Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis und in Kanzleien die Belehrung über Verschwiegenheit und Interessenkollisionen. Zu klären ist ferner, ob ein Probemonat vereinbart wurde und wie sich Ausbildungskostenrückersatz und Konkurrenzklauseln gestalten.