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Recht & Gehalt

Probemonat

Der Probemonat ist ein vereinbarter Zeitraum zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, in dem beide Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen, ohne Frist und ohne Termin auflösen können.

Er muss ausdrücklich vereinbart werden, ohne Vereinbarung besteht kein Probearbeitsverhältnis. Kollektivverträge sehen ihn vielfach vor. Seine Dauer ist gesetzlich mit einem Monat begrenzt, bei Lehrverhältnissen gelten eigene, längere Fristen. Die Auflösung ist formfrei und muss innerhalb des Monats zugehen, andernfalls geht das Arbeitsverhältnis in ein ordentliches über.

Auch im Probemonat gelten die allgemeinen Diskriminierungsverbote. Eine Auflösung aus einem verpönten Motiv, etwa wegen Schwangerschaft, ethnischer Zugehörigkeit oder Behinderung, kann angefochten werden und Schadenersatz auslösen.

Vom Probemonat zu unterscheiden ist das befristete Arbeitsverhältnis mit Probezeitcharakter, das ohne besondere Vereinbarung nicht vorzeitig lösbar ist, sowie die vereinbarte Kündigungsmöglichkeit innerhalb einer Befristung.