Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Online-Dienst eines sozialen Netzwerks (DMA)

Ein Online-Dienst eines sozialen Netzwerks ist im Sinn des Gesetzes über digitale Märkte eine Plattform, die es Endnutzern ermöglicht, sich zu verbinden und über verschiedene Geräte hinweg zu kommunizieren, Inhalte zu teilen, zu entdecken und zu interagieren, insbesondere über Chats, Beiträge, Videos und Empfehlungen (VO (EU) 2022/1925).

Er zählt zu den zentralen Plattformdiensten, für die ein Unternehmen als Torwächter benannt werden kann, sofern die Schwellenwerte zu Umsatz, Marktkapitalisierung und Nutzerzahlen erreicht sind.

Mit der Benennung greifen unmittelbar wirkende Ge- und Verbote: das Verbot, Daten aus verschiedenen Diensten ohne Einwilligung zusammenzuführen, das Verbot der Selbstbevorzugung, Vorgaben zur Datenportabilität und zum Zugang zu den vom Nutzer erzeugten Daten sowie Beschränkungen bei personalisierter Werbung. Durchgesetzt werden sie unmittelbar von der Europäischen Kommission, die bei Verstößen empfindliche Geldbußen verhängen kann.

Vom Marktzugangsregime des DMA zu unterscheiden sind die inhaltsbezogenen Sorgfaltspflichten des Gesetzes über digitale Dienste, die parallel gelten.