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Recht & Gehalt

Arbeitnehmerschutz

Arbeitnehmerschutz umfasst jene Vorschriften, die Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Beschäftigten bei der Arbeit sichern. Kernstück ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ergänzt durch zahlreiche Verordnungen sowie durch Sonderbestimmungen für Jugendliche, werdende Mütter, Bauarbeiten und besondere Gefahrenstoffe.

Grundpflicht des Arbeitgebers ist die Gefahrenermittlung und Gefahrenbeurteilung samt schriftlicher Dokumentation, die Evaluierung, aus der Schutzmaßnahmen abzuleiten sind. Dabei gilt der Vorrang technischer vor organisatorischen und persönlichen Maßnahmen.

Hinzu treten Informations- und Unterweisungspflichten, die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl sowie die Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner. Die Vorschriften sind zwingend und können nicht abbedungen werden.

Überwacht wird ihre Einhaltung durch die Arbeitsinspektion. Verstöße sind verwaltungsstrafbar und können bei Personenschäden strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.