Offboarding
Offboarding bezeichnet den strukturierten Ablauf beim Ausscheiden eines Mitarbeiters. Der Prozessbegriff überlagert eine Reihe zwingender Pflichten.
Die Endabrechnung umfasst offenes Entgelt, anteilige Sonderzahlungen und die Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub. Die Abmeldung von der Sozialversicherung hat fristgerecht zu erfolgen.
Auszustellen ist das Dienstzeugnis, das in Österreich nur Dauer und Art der Tätigkeit bescheinigt. Eine Bewertung ist nicht geschuldet, und Eintragungen, die das Fortkommen erschweren, sind unzulässig. Hinzu kommt die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsmarktservice.
Datenschutzrechtlich sind Zugriffsrechte zu entziehen und Löschfristen für Personaldaten einzuhalten, wobei Aufbewahrungspflichten und die Abwehr möglicher Ansprüche entgegenstehen können. Fortwirkende Pflichten sind zu klären: die nachvertragliche Verschwiegenheit, eine allfällige Konkurrenzklausel, offene Rückersatzansprüche und die Rückgabe von Arbeitsmitteln und Unterlagen.