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Recht & Verfahren

Öffentliches Organ

Ein öffentliches Organ ist eine Person oder Einrichtung, die Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Gerichtsbarkeit besorgt.

Der Begriff ist funktional zu verstehen: Maßgeblich ist nicht die Anstellung, sondern die Betrauung mit hoheitlichen Aufgaben. Erfasst sind daher auch Beliehene, also Private, denen hoheitliche Befugnisse übertragen wurden, etwa Zulassungsstellen und Ziviltechniker in bestimmten Funktionen.

Rechtlich bedeutsam ist die Einordnung in zwei Richtungen. Im Amtshaftungsrecht haftet der Rechtsträger für das Verhalten seiner Organe in Vollziehung der Gesetze, während der Organwalter dem Geschädigten gegenüber nicht in Anspruch genommen werden kann.

Strafrechtlich knüpfen die Amtsdelikte an den weiten Beamtenbegriff an, der ebenfalls funktional bestimmt ist.