Beamter
Beamter ist, wer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft steht. Begründet wird es durch Ernennung mit Bescheid, nicht durch Vertrag.
Kennzeichnend sind die Unkündbarkeit nach der provisorischen Phase, die Weisungsgebundenheit mit dem Recht zur Remonstration bei rechtswidrigen Weisungen, die Amtsverschwiegenheit sowie die Disziplinarverantwortlichkeit vor eigenen Kommissionen.
Neben den Beamten stehen die Vertragsbediensteten, deren Dienstverhältnis privatrechtlich ist. Neuaufnahmen erfolgen überwiegend in dieser Form, weshalb der Beamtenstatus an Bedeutung verliert.
Strafrechtlich hat der Begriff eine eigene, weitere Bedeutung: Als Beamter gilt dort jeder, der mit Aufgaben der Gesetzgebung, Verwaltung oder Justiz betraut ist. Daran knüpfen die Amtsdelikte an, weshalb auch Vertragsbedienstete und Organe ausgegliederter Rechtsträger erfasst sein können.