Obsorgeberechtigter
Obsorgeberechtigt ist, wem die Obsorge für ein minderjähriges Kind zukommt, also Pflege und Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung.
Bei verheirateten Eltern steht sie beiden gemeinsam zu, bei nicht verheirateten zunächst der Mutter, wobei die gemeinsame Obsorge vor dem Standesamt oder dem Gericht vereinbart werden kann.
Nach Trennung bleibt die gemeinsame Obsorge bestehen, sofern nichts anderes bestimmt wird. Festzulegen ist dann der hauptsächliche Betreuungshaushalt. Übertragen werden kann die Obsorge auf andere Personen oder auf den Kinder- und Jugendhilfeträger, wenn das Kindeswohl es erfordert.
Im Alltag entscheidet jener Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, wichtige Angelegenheiten erfordern die Zustimmung beider. Gleichbedeutend verwendet wird der Ausdruck Erziehungsberechtigter.