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Recht & Verfahren

Kindeswohl

Das Kindeswohl ist der oberste Maßstab aller Entscheidungen, die Minderjährige betreffen. Es ist verfassungsrechtlich verankert und im ABGB mit einem Katalog von Kriterien ausgeformt (§ 138 ABGB).

Zu berücksichtigen sind unter anderem angemessene Versorgung und sorgfältige Erziehung, Fürsorge, Geborgenheit und Schutz der körperlichen und seelischen Integrität, Wertschätzung und Akzeptanz, Förderung von Anlagen und Fähigkeiten, Berücksichtigung der Meinung des Kindes je nach Alter und Reife, Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen, Vermeidung der Gefahr von Übergriffen sowie verlässliche Kontakte zu beiden Elternteilen.

Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Einzelfall zu konkretisieren ist. Der Katalog gibt dafür Struktur, ohne eine Rangordnung festzulegen.

Angewendet wird der Maßstab bei Obsorge, Kontaktrecht, Adoption, Kindesabnahme und in allen weiteren Verfahren mit Kindesbezug. Kinder sind je nach Alter persönlich zu hören, wobei die Anhörung schonend zu gestalten ist.