Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Obligationenrecht

Auch: Schuldrecht

Obligationenrecht ist die überkommene Bezeichnung für das Schuldrecht, also jenen Teil des Zivilrechts, der die Rechtsbeziehungen zwischen bestimmten Personen regelt, aus denen der eine vom anderen eine Leistung fordern kann.

Der Begriff geht auf die römische obligatio zurück und ist in der Schweiz als Gesetzestitel gebräuchlich, während das ABGB von Rechten und Verbindlichkeiten spricht.

Kennzeichnend für die Schuldverhältnisse ist ihre Relativität. Sie wirken nur zwischen den Beteiligten, im Unterschied zu den dinglichen Rechten, die gegenüber jedermann wirken.

Systematisch gegliedert wird das Schuldrecht in einen allgemeinen Teil mit Entstehung, Inhalt, Übertragung und Erlöschen von Schuldverhältnissen sowie einen besonderen Teil mit den einzelnen Vertragstypen und den gesetzlichen Schuldverhältnissen, also Schadenersatz, Bereicherung und Geschäftsführung ohne Auftrag. Wer den Begriff in älterer Literatur findet, kann ihn durch Schuldrecht ersetzen.