Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Oberster Gerichtshof (OGH)

Auch: OGH

Der Oberste Gerichtshof ist die höchste Instanz in Zivil- und Strafsachen, sein Sitz ist Wien. Seine Aufgabe liegt nicht in der neuerlichen Überprüfung des Sachverhalts, sondern in der Wahrung der Rechtseinheit, der Rechtssicherheit und der Rechtsentwicklung. Er ist reine Rechtsinstanz und an die Feststellungen der Untergerichte gebunden.

Der Zugang ist entsprechend beschränkt. In Zivilsachen setzt die Revision eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung voraus und ist zusätzlich an Wertgrenzen geknüpft, in Strafsachen steht die Nichtigkeitsbeschwerde mit gesetzlich aufgezählten Gründen offen.

Entschieden wird in Senaten, die im Regelfall aus fünf Mitgliedern bestehen. In bestimmten Angelegenheiten sind Dreiersenate und in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung verstärkte Senate vorgesehen (§ 6 OGHG). In Arbeits- und Sozialrechtssachen wirken fachkundige Laienrichter mit.

Entscheidungen sind über das Rechtsinformationssystem des Bundes zugänglich.