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Recht & Verfahren

Obliegenheit

Eine Obliegenheit ist ein Verhaltensgebot, dessen Erfüllung nicht eingeklagt werden kann, dessen Verletzung aber Rechtsnachteile nach sich zieht. Man spricht von einer Pflicht gegen sich selbst.

Im Versicherungsrecht ist sie besonders ausgeprägt. Der Versicherungsnehmer hat Gefahrerhöhungen anzuzeigen, den Schadensfall unverzüglich zu melden, an der Aufklärung mitzuwirken und den Schaden möglichst gering zu halten. Verletzt er eine solche Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei werden, wobei das Gesetz nach Verschulden differenziert und bei bloß leichter Fahrlässigkeit im Regelfall keine Leistungsfreiheit eintritt (§ 6 VersVG).

Erforderlich ist ferner die Kausalität. Bleibt die Verletzung ohne Einfluss auf Feststellung oder Umfang der Leistung, greift die Sanktion vielfach nicht.

Außerhalb des Versicherungsrechts begegnen Obliegenheiten etwa als Schadensminderungspflicht des Geschädigten, als Rügepflicht des Unternehmers und als Anzeigepflicht bei der Zustellung.