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Recht & Verfahren

Oberstaatsanwaltschaft

Die Oberstaatsanwaltschaften sind den Staatsanwaltschaften übergeordnet und bei den Oberlandesgerichten eingerichtet. Es bestehen vier.

Ihre Aufgaben liegen in der Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Staatsanwaltschaften, in der Vertretung der Anklage in Rechtsmittelverfahren vor dem Oberlandesgericht sowie in der Weiterleitung und Behandlung von Berichten.

Sie bilden das Mittelglied des Weisungszusammenhangs, der von den Staatsanwaltschaften über die Oberstaatsanwaltschaften zum Bundesministerium für Justiz führt. Weisungen sind schriftlich zu erteilen, zu begründen und zum Akt zu nehmen. In bedeutsamen Verfahren bestehen Berichtspflichten, deren Reichweite wiederkehrend Gegenstand rechtspolitischer Diskussion ist.

Von der Oberstaatsanwaltschaft zu unterscheiden ist die Generalprokuratur, die beim Obersten Gerichtshof eingerichtet und nicht weisungsbefugt ist.