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Recht & Verfahren

Justizverwaltung

Justizverwaltung sind jene Aufgaben, die dem Betrieb der Gerichtsbarkeit dienen, ohne selbst Rechtsprechung zu sein: Personalangelegenheiten, Geschäftsverteilung, Dienstaufsicht, Ressourcen, Gebäude und die Führung der Register. Wahrgenommen werden sie von den Gerichtspräsidenten und vom Bundesministerium für Justiz.

Verfassungsrechtlich bedeutsam ist die Abgrenzung: In der Rechtsprechung sind Richter unabhängig und weisungsfrei, in der Justizverwaltung hingegen weisungsgebunden. Der Dienstaufsicht sind daher Grenzen gesetzt, weil sie nicht in die Entscheidungsfindung eingreifen darf.

Ausdruck der Unabhängigkeit ist die feste Geschäftsverteilung, die im Voraus festlegt, welcher Richter welche Sachen erhält, und nur unter engen Voraussetzungen geändert werden kann.

Für Beschwerden über die Amtsführung besteht ein eigener Aufsichtsweg.