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Recht & Verfahren

Generalprokuratur

Die Generalprokuratur ist eine beim Obersten Gerichtshof angesiedelte, von den Staatsanwaltschaften unabhängige Einrichtung. Sie vertritt das öffentliche Interesse an der Wahrung des Gesetzes.

Ihre bekannteste Befugnis ist die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes. Ist eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung gesetzwidrig, kann sie diese dem Obersten Gerichtshof vorlegen, der die Rechtsverletzung feststellt. Zum Nachteil des Verurteilten wirkt die Feststellung nicht, zu seinen Gunsten kann sie zur Aufhebung führen. Damit dient das Instrument der Rechtseinheit und der Korrektur von Fehlern, die sonst unangreifbar blieben.

Daneben erstattet die Generalprokuratur Stellungnahmen in Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof in Strafsachen, ohne Partei zu sein, und wirkt an der Rechtsentwicklung mit.

Sie ist nicht weisungsbefugt gegenüber Staatsanwaltschaften und führt keine Ermittlungsverfahren. Darin unterscheidet sie sich von der Rolle einer übergeordneten Anklagebehörde.