Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Notwehr

Notwehr ist die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen. Wer sich ihrer bedient, handelt nicht rechtswidrig (§ 3 StGB).

Erforderlich ist, dass die Verteidigung notwendig ist, um den Angriff abzuwehren. Geboten ist das gelindeste wirksame Mittel. Ausgeschlossen ist die Rechtfertigung, wenn die Verteidigung in einem unangemessenen Verhältnis zur Schwere der Beeinträchtigung steht, insbesondere wenn dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung erhebliche Folgen hätte.

Wird das Maß der Verteidigung überschritten oder ein offensichtlich unangemessenes Mittel eingesetzt, liegt Notwehrüberschreitung vor. Beruht sie auf Bestürzung, Furcht oder Schrecken, bleibt der Täter straflos, sonst haftet er für fahrlässige Begehung.

Zivilrechtlich schließt gerechtfertigte Notwehr Schadenersatzansprüche des Angreifers aus.