Normverbrauchsabgabe
Die Normverbrauchsabgabe ist eine Abgabe auf die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen im Inland sowie auf deren Lieferung durch Fahrzeughändler.
Ihre Höhe richtet sich nach den Emissionswerten des Fahrzeugs, ermittelt nach dem geltenden Messverfahren. Die Berechnung wurde mehrfach angepasst, um klimapolitische Ziele abzubilden, emissionsfreie Fahrzeuge sind befreit.
Erhoben wird sie bei Händlern über die Selbstberechnung, bei Privatimporten durch den Zulassungswerber, der sie vor der Zulassung zu entrichten hat. Für Fahrzeuge, die ins Ausland verbracht oder dort zugelassen werden, kommt eine Vergütung in Betracht.
Neben der Normverbrauchsabgabe fallen die motorbezogene Versicherungssteuer und beim Erwerb die Umsatzsteuer an.