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Recht & Verfahren

Lenkberechtigung

Die Lenkberechtigung ist das Recht, ein Kraftfahrzeug einer bestimmten Klasse zu lenken. Der Führerschein ist lediglich die Urkunde, die sie ausweist.

Die Unterscheidung ist praktisch bedeutsam: Wer den Führerschein verliert, bleibt lenkberechtigt und kann ein Duplikat beantragen. Wer die Lenkberechtigung verliert, darf auch mit Führerschein nicht fahren.

Erteilt wird sie nach Erreichen des Mindestalters, Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung, der fachlichen Befähigung durch Prüfung und der Verkehrszuverlässigkeit.

Entzogen wird sie bei Wegfall der Verkehrszuverlässigkeit, etwa nach Alkohol- oder Suchtmitteldelikten, erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Fahrerflucht. Die Entziehung ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme und tritt neben die Verwaltungsstrafe. Vorgesehen sind zudem Probeführerschein und Mehrphasenausbildung.