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Recht & Gehalt

Normalarbeitszeit

Die Normalarbeitszeit ist jene Arbeitszeit, die ohne Zuschlag zu leisten ist. Gesetzlich beträgt sie acht Stunden täglich und vierzig Stunden wöchentlich. Zahlreiche Kollektivverträge sehen eine kürzere Wochenarbeitszeit vor, die dann maßgeblich ist.

Abweichungen sind in Grenzen zulässig: durch Verteilung über einen Durchrechnungszeitraum, durch Gleitzeitvereinbarungen, durch Schichtmodelle und durch die Verlängerung an einzelnen Tagen zugunsten längerer Freizeit.

Wird die Normalarbeitszeit überschritten, liegen Überstunden vor, bei Teilzeitbeschäftigten zunächst Mehrstunden bis zur gesetzlichen Grenze.

Von der Normalarbeitszeit zu unterscheiden sind die Höchstgrenzen, die bei zwölf Stunden täglich und sechzig Stunden wöchentlich liegen und im Durchschnitt eines Zeitraums von siebzehn Wochen achtundvierzig Stunden nicht überschreiten dürfen.