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Recht & Gehalt

Mehrstunden

Mehrstunden sind jene Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus leisten, ohne die gesetzliche Normalarbeitszeit zu überschreiten. Erst darüber liegen Überstunden.

Für Mehrarbeit gebührt ein Zuschlag von fünfundzwanzig Prozent. Er entfällt, wenn die Mehrstunden innerhalb eines gesetzlich bestimmten Zeitraums durch Zeitausgleich im Verhältnis eins zu eins ausgeglichen werden oder wenn eine Gleitzeitvereinbarung besteht und die Stunden innerhalb der Periode ausgeglichen werden.

Teilzeitbeschäftigte sind zur Mehrarbeit nur verpflichtet, wenn dies vereinbart ist, betriebliche Erfordernisse bestehen und keine berücksichtigungswürdigen Interessen entgegenstehen.

Eine Schlechterstellung gegenüber Vollzeitbeschäftigten ist unzulässig, was auch für den Zugang zu Fortbildung und Aufstieg gilt.