Bauvertrag
Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag über die Errichtung oder Änderung eines Bauwerks. Besondere gesetzliche Regeln bestehen kaum, weshalb die Gestaltung und die einschlägigen ÖNORMEN prägend sind, insbesondere jene über Werkvertragsnormen für Bauleistungen, die vielfach vereinbart werden und dann als Vertragsinhalt gelten.
Typische Regelungsbereiche sind Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, Vergütungsart mit Einheitspreis, Pauschalpreis oder Regie, Termine samt Pönale, Mehrkostenforderungen bei Störungen der Leistungserbringung, Abnahme, Gewährleistungsfristen und Sicherstellungen.
Rechtlich bedeutsam sind die Warnpflicht des Auftragnehmers bei untauglichen Anweisungen oder Vorleistungen, die Sphärenzuordnung von Risiken wie dem Baugrund und die Frage, wer Verzögerungen zu vertreten hat.
Beim Bauen für Verbraucher treten Schutzbestimmungen hinzu, insbesondere Rücktrittsrechte und Beschränkungen von Vorauszahlungen. Streitigkeiten sind wegen ihrer technischen Komplexität sachverständigenintensiv, verbreitet sind Schieds- und Schlichtungsvereinbarungen.