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No-Poach-Abrede

Eine No-Poach-Abrede ist die Vereinbarung zwischen Unternehmen, einander keine Mitarbeiter abzuwerben oder einzustellen. Verwandt sind Wage-Fixing-Absprachen über Gehälter und Beschäftigungsbedingungen.

Kartellrechtlich werden solche Vereinbarungen als Aufteilung von Bezugsquellen beziehungsweise als Festsetzung von Einkaufspreisen eingeordnet und damit als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung behandelt, deren wettbewerbsschädliche Wirkung nicht gesondert nachzuweisen ist (Art 101 AEUV, § 1 KartG).

Die Europäische Kommission hat diese Auffassung in einem Grundsatzpapier dargelegt und erstmals im Juni 2025 in einem Verfahren gegen zwei Lieferdienste Geldbußen verhängt, die auch auf eine No-Poach-Abrede gestützt waren. Mehrere nationale Behörden haben nachgezogen.

Bedeutsam ist die Reichweite. Als Wettbewerber auf dem Arbeitsmarkt gelten Unternehmen unabhängig von ihrer Branche, sofern sie dieselben Qualifikationen nachfragen. Erfasst sind auch informelle Absprachen. Als Nebenabrede anerkannt bleiben eng begrenzte Abwerbeverbote, etwa im Rahmen von Unternehmenskäufen (Stand: Juli 2026).