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Recht & Verfahren

Nichtigkeitsklage

Die Nichtigkeitsklage ist ein Rechtsbehelf gegen rechtskräftige Urteile im Zivilverfahren. Sie durchbricht die Rechtskraft bei besonders schweren Verfahrensmängeln.

Geltend gemacht werden können unter anderem die Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters, die fehlende Parteifähigkeit oder gesetzmäßige Vertretung einer Partei sowie der Umstand, dass einer Partei die Möglichkeit zu verhandeln entzogen wurde.

Sie ist bei jenem Gericht einzubringen, dessen Urteil angefochten wird, und unterliegt kurzen Fristen ab Kenntnis des Mangels.

Von ihr zu unterscheiden ist die Wiederaufnahmsklage, die an neue Tatsachen und Beweismittel oder an strafbare Handlungen anknüpft. Beide bilden gemeinsam die Rechtsmittelklagen. Wegen der Bestandskraft rechtskräftiger Entscheidungen sind die Voraussetzungen eng auszulegen.