Nichtigkeitsbeschwerde
Die Nichtigkeitsbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Urteile der Kollegialgerichte in Strafsachen. Über sie entscheidet der Oberste Gerichtshof.
Sie ist kein volles Rechtsmittel, sondern an gesetzlich aufgezählte Nichtigkeitsgründe gebunden: Besetzungsmängel, Verletzung von Verfahrensvorschriften unter Nachteil für den Angeklagten, Mängel der Urteilsbegründung, unrichtige Gesetzesanwendung und Überschreitung der Strafbefugnis.
Die Tatfrage kann damit nicht neu aufgerollt werden. Für die Anfechtung des Strafausspruchs steht die Berufung zur Verfügung, die häufig gemeinsam erhoben wird.
Anzumelden ist sie binnen drei Tagen nach Urteilsverkündung, auszuführen binnen vier Wochen nach Zustellung der Urteilsausfertigung. Daneben besteht die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes durch die Generalprokuratur.