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Recht & Verfahren

Nebenwohnsitz

Ein Nebenwohnsitz ist eine Unterkunft, an der jemand gemeldet ist, ohne dass dort der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Wer mehrere Wohnsitze hat, hat sämtliche zu melden und einen davon als Hauptwohnsitz zu bezeichnen.

Maßgeblich für die Zuordnung sind objektive Kriterien wie Aufenthaltsdauer, Lage der Arbeitsstätte, Ausgangspunkt des Wegs dorthin, Wohnsitz der Familienangehörigen und Funktionen in Vereinen.

An die Unterscheidung knüpfen erhebliche Folgen: Das Wahlrecht in der Gemeinde, zahlreiche Förderungen und Ansprüche sowie die Zuständigkeit von Behörden richten sich nach dem Hauptwohnsitz.

Gemeinden können für Nebenwohnsitze eine Abgabe vorsehen, und in Gebieten mit Wohnraumknappheit bestehen raumordnungsrechtliche Beschränkungen für Zweitwohnsitze.