Negativsteuer
Negativsteuer bezeichnet die Gutschrift, die Personen mit geringem Einkommen zukommt, obwohl sie keine Lohnsteuer zahlen. Das Gesetz spricht heute von der Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Ihr Zweck ist der Ausgleich dafür, dass sich Absetzbeträge bei einem Einkommen unterhalb der Steuergrenze nicht auswirken können.
Erstattet wird ein Anteil der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge bis zu einem Höchstbetrag. Für Pensionisten sowie für Personen mit Anspruch auf Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag bestehen eigene Sätze und Zuschläge, ebenso beim Kindermehrbetrag.
Geltend gemacht wird die Gutschrift über die Arbeitnehmerveranlagung, die auch antragslos erfolgen kann. Die Beträge werden jährlich angepasst.