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Recht & Verfahren

Domizil

Domizil bezeichnet den Wohnsitz einer Person oder den Sitz eines Unternehmens. Rechtlich maßgeblich sind in Österreich die Begriffe Wohnsitz, Hauptwohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt, die unterschiedlich anknüpfen: Der Wohnsitz setzt die Niederlassungsabsicht voraus, der Hauptwohnsitz stellt auf den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ab, und der gewöhnliche Aufenthalt knüpft rein tatsächlich an.

Bedeutung hat die Zuordnung für die Zuständigkeit von Gerichten und Behörden, für das Melderecht, für das Wahlrecht, für die Steuerpflicht und im internationalen Privatrecht.

Im Unternehmensbereich bezeichnet Domizil den satzungsmäßigen Sitz, der im Firmenbuch eingetragen ist und die Zuständigkeit begründet. Davon zu unterscheiden ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, der steuerlich maßgeblich sein kann.

Von einer Domizilgesellschaft spricht man bei bloßem Registersitz ohne wirtschaftliche Tätigkeit.