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Recht & Verfahren

Meldezettel

Der Meldezettel ist das Formular, mit dem die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung einer Unterkunft bei der Meldebehörde vorgenommen wird.

Wer in Österreich eine Unterkunft bezieht, hat sich binnen drei Tagen anzumelden, wer sie aufgibt, binnen drei Tagen abzumelden. Die Meldepflicht trifft den Unterkunftnehmer, der Unterkunftgeber hat den Meldezettel mitzuunterschreiben und die Richtigkeit zu bestätigen (MeldeG).

Unterschieden wird zwischen Hauptwohnsitz und weiteren Wohnsitzen: Hauptwohnsitz ist jene Unterkunft, an der sich der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen befindet. An ihn knüpfen zahlreiche Rechtsfolgen an, darunter das Wahlrecht in der Gemeinde, die Zuständigkeit von Behörden und Gerichten sowie Ansprüche gegenüber der Gemeinde.

Erfasst werden die Daten im Zentralen Melderegister, aus dem Meldebestätigungen und unter bestimmten Voraussetzungen Meldeauskünfte erteilt werden. Für gefährdete Personen kann eine Auskunftssperre eingerichtet werden.

Verstöße gegen die Meldepflicht sind Verwaltungsübertretungen. Die Anmeldung an einer Unterkunft, die tatsächlich nicht bewohnt wird, ist eigens strafbar.