Namenssparbuch
Ein Namenssparbuch ist ein Sparbuch, das auf den Namen des Kunden lautet und dessen Inhaber gegenüber der Bank identifiziert ist.
Anonyme Sparbücher, lange eine österreichische Besonderheit, sind seit dem Jahr 2000 nicht mehr zulässig: Bei Eröffnung einer Geschäftsbeziehung ist die Identität festzustellen, und bestehende anonyme Einlagen dürfen nur nach Identifizierung behoben oder übertragen werden. Grundlage sind die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten, die heute im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz geregelt sind.
Das Sparbuch ist rechtlich ein qualifiziertes Legitimationspapier: Wer es vorlegt, gilt als berechtigt, doch kann die Bank die Identität prüfen. Bei größeren Beträgen ist zusätzlich ein Losungswort oder die Legitimation erforderlich. Bei Verlust kann ein Aufgebotsverfahren die Kraftloserklärung herbeiführen.
Für die Einlagen besteht die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einem festgelegten Betrag je Einleger und Institut. Für den Nachlass ist die Zuordnung bedeutsam, weil Sparbücher in das Inventar aufzunehmen sind.