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Recht & Verfahren

Namensrecht

Das Namensrecht schützt den Namen als Kennzeichen der Person und regelt zugleich, wie er erworben und geändert wird.

Zivilrechtlich kann derjenige, dem das Recht zur Führung seines Namens bestritten oder der durch unbefugten Gebrauch seines Namens beeinträchtigt wird, auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen (§ 43 ABGB). Geschützt sind auch Pseudonyme und die Namen juristischer Personen, wobei für Unternehmen zusätzlich Firmen-, Marken- und Lauterkeitsrecht greifen.

Der Erwerb richtet sich nach dem Familienrecht: Kinder erhalten den Familiennamen nach den Regeln über die Namensbestimmung, Ehegatten und eingetragene Partner können einen gemeinsamen Namen bestimmen oder ihre bisherigen behalten, wobei auch Doppelnamen möglich sind.

Eine Änderung außerhalb dieser Anlässe bedarf eines Verfahrens nach dem Namensänderungsgesetz und setzt einen anerkannten Grund voraus, etwa einen lächerlich oder anstößig wirkenden Namen.

Praktische Bedeutung hat das Namensrecht heute auch im Internet, wo die Verwendung fremder Namen in Domains oder Profilen Ansprüche auslösen kann.