Nachschau
Die Nachschau ist eine behördliche Kontrollmaßnahme, mit der ohne konkreten Verdacht überprüft wird, ob gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
Im Abgabenrecht dürfen Organe der Abgabenbehörde zu diesem Zweck Grundstücke und Betriebsräume betreten, Aufzeichnungen einsehen und Auskünfte verlangen (§ 144 BAO). Vergleichbare Befugnisse bestehen für Gewerbe-, Lebensmittel-, Arbeitsinspektions- und Finanzpolizeiorgane.
Ihr Zweck ist präventiv und aufklärend, sie dient der laufenden Aufsicht, nicht der Verfolgung einer bestimmten Tat. Genau darin liegt der Unterschied zur Hausdurchsuchung, die an einen Tatverdacht anknüpft, in Wohnräumen an strenge verfassungsrechtliche Voraussetzungen gebunden ist und im Regelfall einer gerichtlichen Bewilligung bedarf.
Für den Betroffenen bestehen Mitwirkungspflichten, aber auch Grenzen: Nachschauen sind auf den gesetzlichen Zweck beschränkt, in ihrer Durchführung verhältnismäßig zu halten, und das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung bleibt unberührt. Ergeben sich dabei Verdachtsmomente, ist auf das dafür vorgesehene Verfahren überzugehen.