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Recht & Verfahren

Maßnahme

Maßnahme ist ein Sammelbegriff für behördliches Handeln, das nicht in Form eines Bescheids ergeht.

Verfassungsrechtlich bedeutsam ist vor allem die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, ein Akt, der ohne vorangehendes Verfahren gesetzt und sofort durchgesetzt wird, etwa eine Festnahme, eine Beschlagnahme, die Auflösung einer Versammlung oder eine Platzverweisung.

Weil hier kein Bescheid vorliegt, den man bekämpfen könnte, sieht die Rechtsordnung eigenen Rechtsschutz vor: Betroffene können Maßnahmenbeschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht erheben, das die Rechtswidrigkeit feststellt (Art 130 B-VG, § 7 VwGVG).

Im Strafrecht trägt der Begriff eine andere Bedeutung. Dort bezeichnen vorbeugende Maßnahmen die freiheitsentziehenden Anordnungen gegenüber zurechnungsunfähigen, gefährlichen oder entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern, die neben oder anstelle der Strafe treten und deren Vollzug in eigenen Einrichtungen erfolgt (§§ 21 ff StGB). Welche Bedeutung gemeint ist, ergibt sich aus dem Zusammenhang.