Abgabenverfahren
Das Abgabenverfahren ist das behördliche Verfahren, in dem Abgaben ermittelt, festgesetzt und eingehoben werden. Seine allgemeinen Regeln stehen in der Bundesabgabenordnung (BAO).
Es beginnt regelmäßig mit der Erklärung des Abgabepflichtigen, an die sich das Ermittlungsverfahren des Finanzamts anschließt. Dieses hat den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, während den Abgabepflichtigen eine Offenlegungs- und Wahrheitspflicht sowie Mitwirkungspflichten treffen (§ 119 BAO).
Abgeschlossen wird die Festsetzung mit dem Abgabenbescheid. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er nachträglich abgeändert oder das Verfahren wiederaufgenommen werden, etwa bei neu hervorgekommenen Tatsachen (§ 303 BAO).
Gegen den Bescheid steht die Bescheidbeschwerde offen, die binnen eines Monats ab Zustellung einzubringen ist. Über sie entscheidet zunächst die Abgabenbehörde selbst mit Beschwerdevorentscheidung, danach auf Vorlageantrag das Bundesfinanzgericht. Gegen dessen Erkenntnis sind Revision an den Verwaltungsgerichtshof und Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof möglich.
Eine Beschwerde hemmt die Zahlungspflicht nicht von selbst. Dafür ist die Aussetzung der Einhebung zu beantragen (§ 212a BAO). Von diesem Verfahren zu trennen ist das Finanzstrafverfahren, in dem über Finanzvergehen entschieden wird.