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Recht & Verfahren

Nachprüfungsverfahren

Das Nachprüfungsverfahren ist der Rechtsschutz gegen Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber im Vergabeverfahren. Zuständig sind je nach Auftraggeber das Bundesverwaltungsgericht oder die Landesverwaltungsgerichte.

Angefochten werden können gesondert anfechtbare Entscheidungen, etwa die Ausschreibung selbst, die Ausscheidensentscheidung und die Zuschlagsentscheidung, wobei jede innerhalb kurzer Fristen zu bekämpfen ist. Wird eine Entscheidung nicht rechtzeitig angefochten, wird sie bestandsfest und kann später nicht mehr aufgegriffen werden.

Vor der Zuschlagserteilung läuft eine Stillhaltefrist, die dem Rechtsschutz Raum gibt. Wird ein Antrag gestellt, kann das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen und die Fortführung des Verfahrens untersagen.

Vor Zuschlagserteilung zielt der Antrag auf Nichtigerklärung der rechtswidrigen Entscheidung, danach nur mehr auf Feststellung der Rechtswidrigkeit. Diese ist Voraussetzung für Schadenersatzansprüche vor den ordentlichen Gerichten. Voraussetzung ist ein Interesse am Vertragsabschluss und ein drohender Schaden, Pauschalgebühren fallen an.