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Recht & Verfahren

Vergabeverfahren

Ein Vergabeverfahren ist das geregelte Verfahren, in dem öffentliche Auftraggeber Leistungen beschaffen. Die Vorgaben enthält das Bundesvergabegesetz, das Unionsrecht umsetzt. Zweck ist die Sicherung von Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter.

Maßgeblich ist zunächst der geschätzte Auftragswert. Ab den unionsrechtlichen Schwellenwerten gilt der Oberschwellenbereich mit unionsweiter Bekanntmachung, darunter der Unterschwellenbereich mit erleichterten Regeln bis hin zur Direktvergabe bei geringen Werten.

Als Verfahrensarten stehen das offene und das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren, der wettbewerbliche Dialog und die Innovationspartnerschaft zur Verfügung, jeweils mit eigenen Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Geprüft werden zunächst Eignung und Ausschlussgründe, danach die Angebote nach den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Der Zuschlag erfolgt an das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot. Vor der Zuschlagserteilung ist die Entscheidung mitzuteilen und eine Stillhaltefrist einzuhalten, in der Nachprüfungsanträge bei den Verwaltungsgerichten gestellt werden können.