Nachfrist
Eine Nachfrist ist die Frist, die einem säumigen Schuldner vor dem Rücktritt vom Vertrag zu setzen ist. Gerät er mit einer Leistung in Verzug, kann der Gläubiger entweder auf Erfüllung bestehen oder unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung den Rücktritt erklären (§ 918 ABGB).
Angemessen ist die Frist, wenn sie dem Schuldner die Leistung tatsächlich ermöglicht. Maßgeblich sind Art und Umfang der Leistung sowie die Umstände des Falls. Eine zu kurze Frist setzt eine angemessene in Gang und macht den Rücktritt nicht unwirksam.
Entbehrlich ist die Nachfrist bei Fixgeschäften, bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung und dort, wo sie ihren Zweck offenkundig nicht erfüllen kann.
Zu unterscheiden ist sie von der Nachfrist bei der Gewährleistung, innerhalb derer Verbesserung oder Austausch vorzunehmen sind, sowie von der prozessualen Nachfrist etwa bei der Säumnisbeschwerde.