Elternkarenz
Die Elternkarenz ist der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts zur Betreuung eines Kindes. Sie steht Müttern und Vätern zu und kann längstens bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes dauern.
Beide Elternteile können abwechselnd in Karenz gehen, wobei zweimal geteilt werden kann und eine gleichzeitige Karenz nur beim ersten Wechsel für kurze Zeit möglich ist. Meldefristen sind einzuhalten, die Mutter binnen der ersten Wochen nach der Schutzfrist, der Vater rechtzeitig vor dem beabsichtigten Antritt.
Während der Karenz besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz, der noch einige Wochen darüber hinaus wirkt. Das Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht, das Entgelt entfällt.
Wirtschaftlich abgesichert wird die Zeit durch das Kinderbetreuungsgeld, dessen Bezugsvarianten und Dauer sich nicht mit der arbeitsrechtlichen Karenz decken. Beide Systeme sind getrennt zu betrachten und aufeinander abzustimmen. Karenzzeiten werden für bestimmte dienstzeitabhängige Ansprüche angerechnet.