Elternteilzeit
Die Elternteilzeit ermöglicht es Eltern, ihre Arbeitszeit zur Betreuung eines Kindes zu reduzieren oder deren Lage zu ändern.
Zu unterscheiden sind zwei Formen: der Rechtsanspruch, der in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten und nach einer Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses besteht, sowie die vereinbarte Elternteilzeit in kleineren Betrieben oder bei kürzerer Beschäftigungsdauer.
Beim Rechtsanspruch bestehen Vorgaben zu Ausmaß und Lage. Die Arbeitszeit ist um ein bestimmtes Mindestmaß zu reduzieren und darf eine Wochenstundenzahl nicht unterschreiten, die Dauer reicht längstens bis zu einem gesetzlich bestimmten Lebensjahr des Kindes. Meldefristen sind einzuhalten, und der Arbeitgeber kann bei Uneinigkeit ein Verfahren einleiten, das über Vergleichsversuch und Klage geführt wird.
Während der Elternteilzeit und für einige Zeit danach besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Nach deren Ende ist zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.