Musterung
Die Stellung, umgangssprachlich Musterung, ist das Verfahren, in dem die Tauglichkeit für den Präsenzdienst festgestellt wird.
Sie ist für männliche österreichische Staatsbürger verpflichtend und wird im Regelfall im Jahr nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres durchgeführt. Die Ladung ergeht durch das Militärkommando.
Untersucht werden körperliche und psychische Eignung. Das Ergebnis lautet auf tauglich, vorübergehend untauglich oder untauglich und ergeht mit Bescheid, gegen den Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden kann.
Wer den Präsenzdienst aus Gewissensgründen ablehnt, kann nach der Stellung eine Zivildiensterklärung abgeben. Für Frauen besteht keine Stellungspflicht, sie können sich freiwillig zur Eignungsprüfung melden.