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Recht & Verfahren

Muster (Design)

Muster ist die gesetzliche Bezeichnung für das Design: die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, die sich aus Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur oder Werkstoffen ergibt. Geschützt wird sie durch Registrierung beim Patentamt, wobei Neuheit und Eigenart vorausgesetzt sind und keine inhaltliche Prüfung stattfindet.

Von diesem gewerblichen Musterschutz zu unterscheiden ist das Gebrauchsmuster, das technische Erfindungen betrifft und häufig damit verwechselt wird. Der Unterschied liegt zwischen Gestaltung und Technik.

Im Vertragsrecht bezeichnet Muster ferner die Warenprobe, deren Beschaffenheit beim Kauf nach Muster als vereinbart gilt, sowie im allgemeinen Sprachgebrauch Vertragsvorlagen.

Für die Praxis bedeutsam ist die Klarstellung, welche Bedeutung im jeweiligen Zusammenhang gemeint ist.