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Recht & Verfahren

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist ein Schutzrecht für technische Erfindungen, das ohne materielle Prüfung erteilt wird. Es wird deshalb als kleines Patent bezeichnet (GMG).

Voraussetzungen sind wie beim Patent Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit, doch prüft das Patentamt vor der Registrierung nur die formalen Erfordernisse. Ein Recherchenbericht wird erstellt, ohne dass er die Eintragung hindert.

Daraus folgt der wesentliche Unterschied. Das Gebrauchsmuster ist rasch und günstig zu erlangen, seine Rechtsbeständigkeit steht aber erst im Streitfall fest, wenn ein Nichtigkeitsantrag geprüft wird. Die Schutzdauer beträgt maximal zehn Jahre.

Eine österreichische Besonderheit liegt darin, dass auch die Logik von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen schutzfähig ist, was den Anwendungsbereich gegenüber dem Patent erweitert. Ferner besteht eine Neuheitsschonfrist für eigene Vorveröffentlichungen. Möglich ist die Abzweigung aus einer Patentanmeldung, wodurch der frühere Zeitrang erhalten bleibt.