Moral
Moral bezeichnet die Gesamtheit jener Normen, die in einer Gemeinschaft als richtig und verbindlich gelten, ohne staatlich gesetzt zu sein.
Ihr Verhältnis zum Recht ist eine Grundfrage der Rechtsphilosophie: Der Rechtspositivismus trennt beide streng, ob eine Norm Recht ist, entscheidet ihre ordnungsgemäße Erzeugung, nicht ihr Inhalt. Naturrechtliche Positionen halten dagegen, dass extrem ungerechte Anordnungen ihre Rechtsqualität verlieren, wie es die Radbruchsche Formel für den Fall unerträglichen Widerspruchs zur Gerechtigkeit formuliert.
Praktisch verlaufen die Grenzen nicht scharf: Moralische Wertungen wirken über Generalklauseln in das Recht hinein, insbesondere über die guten Sitten, und die Auslegung unbestimmter Begriffe nimmt auf verbreitete Anschauungen Bezug. Umgekehrt ist nicht alles Unmoralische verboten und nicht alles Erlaubte moralisch geboten.
Unterschiedlich sind vor allem die Sanktionen: Recht wird staatlich durchgesetzt, moralische Erwartungen wirken über sozialen Druck und Gewissen. Für die juristische Arbeit folgt daraus die Anforderung, eigene moralische Überzeugungen von der Aussage über das geltende Recht zu trennen.