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Recht & Verfahren

De lege ferenda

De lege ferenda bedeutet „nach dem zu erlassenden Gesetz“ und kennzeichnet eine Aussage darüber, wie das Recht künftig gestaltet sein sollte. Es geht um rechtspolitische Vorschläge, nicht um die Beschreibung geltenden Rechts.

Verwendet wird die Wendung in wissenschaftlichen Beiträgen, in Gesetzesbegutachtungen und in Stellungnahmen von Interessenvertretungen, wenn eine Regelung als lückenhaft, widersprüchlich oder unbillig kritisiert und eine Änderung angeregt wird. Ihr Gegenstück ist de lege lata, also die Darstellung der geltenden Rechtslage.

Die saubere Trennung beider Ebenen ist methodisch zentral: Ein Gericht hat nach geltendem Recht zu entscheiden und darf rechtspolitische Wünsche nicht an die Stelle des Gesetzes setzen. Die Grenze verläuft dort, wo die Auslegung endet und Rechtsfortbildung beginnt.

In juristischen Arbeiten empfiehlt es sich, die eigene Position ausdrücklich als de lege ferenda zu kennzeichnen, um sie nicht mit einer Aussage über das geltende Recht zu vermengen.